Die schöne Schweiz – das beliebteste Land unter deutschen Auswanderern

Planen Sie einen Umzug in die Schweiz? Erfahren Sie, wie Sie Bürokratie meistern, den Umzug organisieren und sich in Ihrer neuen Heimat bestens einleben.
Panoramablick auf die Stadt Bern, Schweiz - Ihr neues Zuhause nach dem Umzug in die Schweiz

Laut aktueller Studien von Statista, lebten im Jahre 2022 rund 315.963 Deutsche in der Schweiz und sind somit die zweitgrößte Bevölkerungsgruppe. Im Jahr 2022 wanderten insgesamt 28.906 Deutsche in die Schweiz aus.

Es ist deutlich das beliebteste Land für Auswanderer unter den Deutschen, was Angaben des Statistischen Bundesamtes bestätigen. 

Die wichtigsten Aspekte, die Sie bei Ihrem Umzug in die Schweiz beachten sollten, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Sie ziehen in die Schweiz und fragen sich: wo fange ich an?

Planen Sie auch einen Umzug in die schöne Schweiz? Es erwarten Sie atemberaubende Berge, Seen und Wälder, sowie gute Gehälter und einen hohen Lebensstandard. Jedoch ist der Wohnsitzwechsel mit einigem Aufwand und einem Haufen Bürokratie verbunden. 

Am besten überlässt man den Umzug einem professionellen Umzugsunternehmen in der Nähe, denn dieses kann Sie beraten und Ihnen den größten Teil der Arbeit abnehmen. Steht der Wohnsitzwechsel fest, sollten Sie sich zeitnah an geeignete Umzugsfirmen wenden, Kostenvoranschläge überprüfen und die geeignete Spedition frühzeitig buchen.

Arbeitserlaubnis und Aufenthalts-genehmigung in der Schweiz beantragen

Die Schweiz ist zwar nicht Teil der Europäischen Union, befindet sich jedoch im Schengenraum, was EU-Staatsangehörigen die Umsiedlung etwas erleichtert. Mit Ihrem gültigen Reisepass dürfen Sie sich bis zu 90 Tage ohne Visum in der Schweiz aufhalten. 

Wer sich länger im Land aufhalten möchte und permanent umzieht, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung.  Sie müssen diese spätestens vor Ihrem ersten Arbeitstag und spätestens vierzehn Tage nach Ihrer Einreise in die Schweiz beim Migrationsamt des jeweiligen Kantons beantragen.

Neben der Aufenthaltsbewilligung, die in der Regel als Erstes beim Umziehen erstellt wird, gibt es eine:

  • Niederlassungsbewilligung
  • Grenzgängerbewilligung
  • Kurzaufenthaltsbewilligung

Haben Sie keinen Arbeitsvertrag, müssen Sie vorweisen können, dass Sie in der Lage sind, durch ausreichend Vermögen Ihre Lebenskosten zu decken.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen für Ihr Übersiedlungsgut 

Beim Packen Ihres Hab und Gutes müssen Sie sorgfältig und strategisch vorgehen, denn der Schweizer Zoll benötigt eine genaue Inventarliste. Notieren Sie also jeden Artikel auf Ihrer Liste und beschriften Sie die Umzugskartons sorgfältig, sodass Zollbeamte Kartons leicht überprüfen können.

Zusätzlich benötigt die Einreisezollstelle das folgende, sorgfältig ausgefüllte Antragsformular, das wir hier für Sie angehängt haben:

Antragsformular 18.44 Übersiedlungsgut

Außerdem gilt, dass die zu importierenden Gegenstände in den letzten sechs Monaten von Ihnen gebraucht worden sind und auch nach dem Import weiterhin verwendet werden.

Bei der Einfuhr von Fahrzeugen müssen Sie eine Zulassungsbestätigung und den ausländischen Fahrzeugausweis vorweisen können.

Bei der Einreise können Sie entweder einen Arbeitsvertrag, eine Abmeldebestätigung, Aufenthaltsbewilligung oder einen Mietvertrag vorweisen. 

Sie können die Zollabwicklung schneller über die Bühne bringen, indem Sie das sogenannte Übersiedlungsdossier mindestens zwei Arbeitstage vor dem Grenzübertritt dem BAZG zukommen lassen. Das Dossier sollte sowohl das angehängte Antragsformular, die Inventarliste und weitere vorgegebene Dokumente enthalten.

Was wird verzollt und welche Sonderregelungen gibt es?

Ihr mitgebrachtes Übersiedlungsgut müssen Sie lediglich anmelden, zahlen aber keine Abgaben bei der Einfuhr. In der Regel fallen beim Umzugsgut keine weiteren Kosten an der Zollstelle an.

Es bestehen jedoch Zollbestimmungen für Auto und Motorrad sowie Haustiere. 

  • Sie müssen das Fahrzeug gleich bei der Einfuhr in die Schweiz anmelden.
  • Bei einem neuen Auto, das weniger als sechs Monate verwendet wurde, kann es ab dem Tag der Einreise zwei Jahre unverzollt gefahren werden.
  • Verfällt diese zweijährige Frist, müssen Sie das Fahrzeug entweder verzollen oder es wieder ausführen.
  • Handelt es sich um einen Neuwagen, darf er nicht als Umzugsgut verzollt werden, und es müssen innerhalb eines Monats Einfuhrabgaben und Gebühren bezahlt werden.
  • Neue Waren, die noch keine sechs Monate in Ihrem Besitz sind, gelten nicht als Umzugsgut und müssen verzollt werden.

Die Einreise von Haustieren ist ausschließlich an einem offiziellen Grenzübergang während der Zollabfertigungszeiten im Rahmen des Reiseverkehrs gestattet. Das Tier muss in Begleitung der erforderlichen Einfuhrdokumente persönlich den Kontrollbehörden vorgestellt werden.

Tiere, die außerhalb der Schweiz erworben und ins Land importiert werden, unterliegen keiner Zollgebühr. Allerdings muss auf den Warenwert eine Mehrwertsteuer in Höhe von 7,7 % entrichtet werden. Die Vorlage einer Quittung kann den Zollabfertigungsprozess erleichtern.

Kann ich den deutschen Führerschein in der Schweiz unbegrenzt nutzen?

Auf Schweizer Straßen können Sie mit dem deutschen Führerschein nicht unbegrenzt und beliebig fahren. Hier gilt:

  • Ihr Führerschein ist ab dem Einreisedatum noch maximal zwölf Monate gültig.
  • Sollten Sie berufsbedingt ein zugelassenes Schweizer Auto fahren, müssen Sie zuerst im Besitz eines Schweizer Führerscheins sein.

Melden Sie sich möglichst schnell um, denn die Formalitäten können eine Weile dauern. Lassen Sie keinesfalls mehr als 12 Monate verstreichen, denn das kann dazu führen, dass Sie eine Bestätigung der Fahrpraxis vorweisen oder eine Kontrollfahrt absolvieren müssen, was bis zu 150 CHF kosten kann.

Außerdem muss für den Umtausch, ein Sehtest durch einen Optiker und bei höheren Kategorien eine zusätzliche medizinische Untersuchung durchgeführt werden.

Bei Ihrem kantonalen Straßenverkehrsamt müssen Sie folgendes vorlegen, um Ihren Schweizer Führerschein zu erhalten. 

  • Einen gültigen Führerschein
  • Vollständig ausgefülltes Formular und ein farbiges Passfoto
  • Schweizer Identitätskarte oder Ausländerausweis

Sobald er bearbeitet ist, erhalten Sie Ihren Führerschein bequem per Post. Die Kosten variieren von Kanton zu Kanton und Sie können mit circa 80 bis 100 Franken für das Umschreiben Ihrer Fahrlizenz rechnen.

Umzug: Diverse Abmeldungen tätigen und Umzugsunternehmen beauftragen

Sobald Sie alle Vorbereitungen abgeschlossen haben, steht der wichtigste Schritt Ihrer Auswanderung bevor: der Umzug. Es gibt jedoch einige wichtige Aspekte, die im Vorfeld berücksichtigt werden sollten.

Formale Abwicklungen: Abmeldung und Vertragsauflösung

  • Wohnung: Achten Sie auf die Einhaltung der Kündigungsfrist
  • Melden Sie sich persönlich beim Einwohnermeldeamt ab und nehmen Sie die Abmeldebestätigung mit.
  • Informieren Sie das Finanzamt über Ihren Umzug.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie die Familienkasse über Ihren Wohnsitzwechsel in Kenntnis setzen.
  • Kündigung von Strom, Wi-Fi, Wasser, Kabelfernsehen und sonstigen Dienstleistern.
  • Denken Sie daran, dass Ihr Kind vom Kindergarten oder der Schule abgemeldet werden muss.
  • Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, kontaktieren Sie gegebenenfalls die Kfz-Zulassungsstelle.
  • Informieren Sie sich über erforderliche Schritte bei Ämtern wie dem Sozialamt, der Rundfunkbeitragsstelle und der Rentenversicherung.
  • Denken Sie daran, Abonnements wie Zeitungen oder Ihre Bahncard entsprechend zu ändern oder zu kündigen.
  • Nutzen Sie die Chance zu entrümpeln und gründlich auszumisten.
  • Gegebenenfalls Sperrmüll beantragen.
  • Besorgen Sie Steckdosenadapter, da der deutsche Stecker in der Schweiz nicht funktioniert.
  • Beachten Sie ebenfalls die Vignettenpflicht in der Schweiz und die Öffnungszeiten der jeweiligen Zollstelle.

Steht das Datum fest und die Vorarbeit ist geleistet, sollten Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, ein Umzugsunternehmen beauftragen. Vergleichen Sie die Angebote und Profile der diversen Spediteure, die Umzüge ins Ausland tätigen. Haben Sie sich für eine geeignete Umzugsfirma entschieden, müssen Sie diesem die gewünschten Dienstleistungen mitteilen, sodass der Spediteur Bescheid weiß und sich entsprechend vorbereiten kann.

Organisatorische Schritte nach Ihrem Umzug

Nach Ihrem Umzug in die neue Heimat stehen einige wichtige Aufgaben an, die Sie in aller Ruhe erledigen können. Diese umfassen Folgendes:

  • Anmeldung bei den zuständigen Behörden innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in der neuen Region.
  • Ummeldung Ihres Führerscheins innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ihrer Einreise.
  • Anmeldung Ihres Fahrzeugs, wobei die Fristen bei Neuwagen bei 4 Wochen liegen und ansonsten ein Jahr beträgt.
  • Wenn Sie Kinder haben, müssen Sie sie in der neuen Schule oder im Kindergarten anmelden.
  • Abschluss neuer Versicherungen, insbesondere der Krankenversicherung.
  • Eröffnung eines neuen Schweizer Bankkontos.
  • Beantragung von Internet- und Telefonanschlüssen.
  • Anmeldung bei der Schweizer Erhebungsstelle für Radio und TV.
  • Erkunden Sie Ihre neue Umgebung und lernen Sie die neue Heimat kennen.
  • Beachten Sie interkulturelle Unterschiede und beobachten Sie das Verhalten der Schweizer.
  • Knüpfen Sie neue Kontakte und nehmen Sie an Hobbys teil.
  • Gegebenenfalls die Teilnahme an einem Sprachkurs, um sich in Ihrer neuen Umgebung besser zurechtzufinden.
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